Zweck der IEF
Auszug aus der Satzung des Vereins:
Art. 3 Zweck und Befugnisse:
§ 1 - Zweck :
- Dieser gemeinnützige Verein hat einen religiösen und pädagogischen Zweck :
Durch gemeinsame Liturgie und Gebet, Freundschaft, Studium und Aktion die sichtbare Einheit zwischen Kirchen und Christen fördern,
nach dem Willen Christi, zur Ehre des einen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
§ 2. Befugnisse :
- Die Vereinigung arbeitet auf internationaler Ebene und kann alle Befugnisse ausüben
und alle Maßnahmen und Initiativen ergreifen,
die direkt oder indirekt zur Erreichung ihres Zwecks beitragen.
- Der Verein kann alle gerichtlichen Verfahren anstrengen, die für die Erreichung seines Zwecks notwendig oder nützlich sind.
- Der Verein kann auch wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sofern die Gewinne ausschließlich für die Erfüllung des Vereinszwecks bestimmt sind.
- Zu diesem Zweck kann sie bewegliche oder unbewegliche Güter erwerben oder besitzen, sie nutzen, verwalten oder über sie verfügen.